Geht es um (große) Personenschäden ist das Haftungsrisiko des/der Rechtsanwalts/in immens: Denn die Regelungen des SGB VII sind den wenigsten im Verkehrsrecht Tätigen ausreichend geläufig. Dabei können sie einerseits Ansprüche auf Ersatz von Personenschäden – insbes. Schmerzensgeld! – vollständig ausschließen, andererseits aber auch (unverhofft) sozialrechtliche Ausgleichsansprüche begründen:
• Erkennen Sie z.B. eine haftungsausschließende gestörte Gesamtschuld?
• Wussten Sie, dass z.B. einem Zeugen, der auf dem Weg zur Gerichtsverhandlung verunfallt Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung zustehen?
Das Seminar verschafft einen Überblick über das einschlägige Regelungssystem, insbes. den betroffenen Personenkreis (Beschäftigte, Schüler, etc.). Anhand konkreter Fälle aus der Rechtsprechung wird dann das Zusammenspiel der Regelungstatbestände verdeutlicht. Der Schwerpunkt liegt hier auf den so praxisrelevanten Haftungsausschlüssen, v.a. den Fällen der gestörten Gesamtschuld. Grundzüge zu Anspruchsübergang, Regress und prozessualen Besonderheiten runden das Programm ab.