• Dienstag, 10. März 2026
  • von 09:30 bis 12:15 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Verkehrsrecht oder im Versicherungsrecht

Entschädigungsleistungen in der Kaskoversicherung

  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht

Bei einem Verkehrsunfall stellt sich natürlich in erster Linie die Frage, ob der Schaden beim Unfallgegner liquidiert werden kann. Ist dies nicht (vollständig) der Fall oder gibt es keinen ersatzpflichtigen Unfallgegner (etwa bei einer Kollision mit einem Baum) ist zu prüfen, ob der Mandant eine Kaskosicherung abgeschlossen hat. Wird diese in Anspruch genommen, stellt sich die Frage, welche Entschädigung der VN beanspruchen kann. Hierbei sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden.

Im Einzelnen:

1. Wie ist die Entschädigungsleistung konkret zu bestimmen, also

a) Totalschadenersatz,

b) Neupreisentschädigung; Reinvestitionsklausel (BGH r+s 2017, 133); orts- und marktübliche Nachlässe (OLG Dresden BeckRS 2022, 35651; OLG Hamm r+s 2022, 23),

c) Reparaturschaden; Ersatz der Kosten einer markengebundenen Werkstatt? (BGH r+s 2016, 27); Ermittlung des Restwertes? (BGH r+s 2021, 389) und

d) Entschädigungspflicht nach den Grundsätzen des sog. „Werkstatt- bzw. Sachverständigenrisikos“ auch in der Kaskoversicherung? (BGH r+s 2022, 478; Fortschreibung in 5 Urteilen des 6. Zivilsenats des BGH von 16.01.2024 und weitere Fortschreibung dieser Rspr. im Urteil des 6. Zivilsenats vom 12.03.2024 – VI ZR 280/22, r+s 2024, 527; LG Nürnberg-Fürth r+s 2022, 677).

2. Art und Umfang der Entschädigung beim Kfz-Leasing (BGH r+s 1993, 329; VersR 2014, 1367 zur GAP-Deckung; VersR 2021, 122 zum Anspruchsinhaber des Neuwertanteils) – Prozessuale Besonderheiten der Versicherung für fremde Rechnung iSd § 43 ff. VVG.

3. Zusätzliche Regelung bei Entwendung, A.2.5.5; Wiederauffinden bei Leasingfahrzeugen (OLG Karlsruhe r+s 2021, 265).

4. Wichtige Änderungen in den Musterbedingungen des GDV zur Kaskoversicherung (AKB 2015 mit Stand 28.09.2022 und 17.04.2024).

Edmund Schmitt
Referent

Edmund Schmitt

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln a.D. („Versicherungssenat“) und Lehrbeauftragter an der TH Köln, Fachbereich Versicherungswesen

war Vorsitzender des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln, der zuständig ist für Beschwerden und Berufungen in Sachversicherungssachen und Personenversicherungssachen, soweit der Streit Angelegenheiten der privaten Krankenversicherung betrifft. Seit dem 01.01.2022 ist er im Ruhestand. Nach Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat in Köln war Herr Schmitt zunächst bis Ende 1991 als

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    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
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    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
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Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

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Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

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  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu den Rechtsgebieten Verkehrsrecht oder Versicherungsrecht:

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  • Do., 19.03.26
  • 09:45 - 12:30
    • Prof. Dr. Ansgar Staudinger
  • Versicherungsrecht
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Aktuelles zum Sachversicherungsrecht
Live online
  • Fr., 20.03.26
  • 09:30 - 12:15
    • Dr. Sven Marlow
    • Udo Spuhl
  • Versicherungsrecht
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Was gibt es Neues zur Versicherer- und Vermittlerhaftung?
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  • Mi., 25.03.26
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    • Wolfgang Wellner
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Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kfz-Sachschaden mit Fällen aus Nichtzulassungsbeschwerden, Teil II
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  • Do., 26.03.26
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    • Dr. Knut Pilz
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Rückabwicklung, Rückkaufswert und Rentenfaktor – Aktuelles zur Lebensversicherung