• Mittwoch, 19. August 2026
  • von 14:00 bis 16:45 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Verkehrsrecht

Das rechtsschutzversicherte Mandat im Verkehrsrecht

  • Verkehrsrecht

Eine Tätigkeit im Verkehrsrecht ohne Berührungen zur Rechtsschutzversicherung ist nicht denkbar. Nach den von den Versicherern veröffentlichten Zahlen betreffen rund 13% aller Streitfälle deutscher Rechtsschutzversicherer Ordnungswidrigkeitenfälle oder Strafverfahren im Verkehrsbereich. Rund 19 – 20 Millionen Personen verfügen über einen Verkehrsrechtsschutz. Sie können hierbei als Fahrer, Halter, Beifahrer, Fahrgast oder Fußgänger betroffen sein. Gegenstand des Mandats können Bußgeld-/Straf- oder Fahrerlaubnisverfahren, Ansprüche nach Verkehrsunfällen aber auch Vertragsstreitigkeiten sein.

Der Vielzahl der Fallgestaltungen folgen die unterschiedlichen Deckungskonzepte und aus diesen wiederum unterschiedlichen Regelungen zu Obliegenheiten, dem Versicherungsfall, etwaigen Wartefristen etc.
Ausgerichtet an den Fallgestaltungen werden die konkreten Anforderungen an einen Deckungsschutz dargestellt.

Ferner werden die mandatsinternen Fragen zum Zustandekommen eines Mandats mit einem rechtsschutzversicherten Mandanten, Besonderheiten der Mandatsführung und Abrechnungsfragen erörtert.

Abgerundet wird die Darstellung mit dem Blick auf den Umfang der Aufklärungs-, Beratungs- und Belehrungspflichten gegenüber dem Mandanten mit Blick auf die steigende Anzahl von Regressen, die durch die Rechtsschutzversicherer nach dem Ende eines Mandats gegen die beauftragten Rechtsanwälte geltend gemacht werden.

Edith Kindermann
Referentin

Dr. Edith Kindermann

Rechtsanwältin, Notarin und Präsidentin Deutscher Anwaltverein a.D.

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    Kompakt und effizient: Mehrere FAO-Stunden an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr LIVE ONLINE Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO also LIVE ONLINE absolvieren. Dies entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Unsere namhaften Referierenden bringen Ihnen direkt anwendbares Fachwissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv — und das in didaktisch aufeinander abgestimmten Lernblöcken bei mehrstündigen Seminaren, damit Wissensvermittlung und Reflexion der Inhalte Hand in Hand gehen.

Kundenstimmen zu den Live Online Seminaren:

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Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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