Ein bedeutender Teilbereich der Verkehrsunfallhaftung betrifft die Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Tieren. Gleichzeitig ist das Haftungspotential auf beiden Seiten enorm, denn sowohl die Tierhalterhaftung als auch die Haftung des Kraftfahrzeughalters ist als Gefährdungshaftung ausgestaltet. Auch sonstige (nicht motorisierte) Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer werden oft in Verkehrsunfälle verwickelt, an denen Tiere beteiligt sind.
Das Seminar beschäftigt sich zielgerichtet und ausführlich mit allen Fragen, die in diesen Fällen von Bedeutung sind.
Aus dem Inhalt:
Haftungsgrundlagen
• Haftung und Mithaftung des Tierhalters
• Haftung und Mithaftung des Kraftfahrzeughalters
• Haftung und Mithaftung des nicht motorisierten Verkehrsteilnehmers
Haftungsabwägung
• Besonderheiten bei der Haftungsabwägung (§§ 17 StVG, 833, 254 BGB), Betriebsgefahr und Tiergefahr
• Haftung und Mithaftung sonstiger Verkehrsteilnehmer
• Vielfach übersehen: § 840 Abs. 3 BGB
• Einzelfälle zu Pferden, Hunden, Vieh
Versicherungsschutz
Besonderheiten bei der Höhe des Schadens