Der Dozent geht auf jüngste (Fehl)Entscheidungen zur Schuldrechtsreform 2.0 ein. Gerade beim novellierten Verbrauchsgüterkaufrecht wandern viele noch durch das Tal der Ahnungslosen. Stichworte sind: Keine Fristsetzung zur Nacherfüllung mehr nötig, 442 BGB findet keine Anwendung, negative Beschaffenheitsvereinbarung und Verjährungsfristverkürung, ja geht, aber bitte richtig, nämlich im Einklang mit dem AGB-Recht. Kommen Sie zum Kurs, finden aus dem Tal heraus und vermeiden so Haftungsfallen in der Beratung.