Die Frage „Wann komme ich wieder raus?“ ist für verurteilte Mandanten naturgemäß von zentraler Bedeutung. Ihre prognostische Beantwortung ist auch für Verteidigerinnen und Verteidiger wichtig, denn ein Mandant im Gefängnis bzw. im Maßregelvollzug kann ein starker Multiplikator sein, und das sowohl im Positiven als auch im Negativen. In diesem Seminar erhalten Sie einen Einblick in die Arbeit und Vorgehensweise der Strafvollstreckungskammer, damit Sie Ihre Mandanten auch insoweit optimal beraten und vertreten können.
Anhand der aktuellen Rechtsprechung (BGH/OLG) und von Praxisbeispielen werden u.a. folgende Themen erörtert:
• Die Beiordnung im Vollstreckungsverfahren
• Die Aussetzung der Restfreiheitsstrafe nach § 57 Abs. 1 und 2 StGB
• Die Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach § 57a StGB
• Die Überprüfung von Maßregeln gem. § 63 StGB (u.a. im Hinblick auf Dauer und Verhältnismäßigkeit) und § 64 StGB (u.a. im Hinblick auf die Erfolgsaussicht)
• Fehler und Fallen im Vollstreckungsrecht