Am 01. Oktober 2023 ist das „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionsrechts“ in Kraft getreten und hat zu erheblichen Veränderungen u.a. im Bereich von § 64 StGB geführt.
Anhand der aktuellen BGH-Rechtsprechung und von Praxisbeispielen werden u.a. folgende Themen erörtert:
• Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) – Ablauf, Dauer, Erfolgswahrscheinlichkeit
• Die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach „neuem“ Recht und ihre Auswirkungen auf die Verteidigungsstrategie
• Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) – das „wahre Lebenslang“ oder echte Chance?
• Die Voraussetzungen des § 63 StGB.
• Die Aussetzung zugleich mit der Anordnung (§ 67b StGB)