Die Neufassung des § 261 StGB stellt Strafjustiz und Strafverteidigung gleichermaßen vor neue Herausforderungen. Es handelt sich um die am häufigsten geänderte Strafvorschrift im StGB, aber eine so weitreichende Änderung im Geldwäschestrafrecht hat es lange nicht gegeben. Alleine schon die Streichung der Katalogtaten und die Einführung des „All-crime-Prinzips“ hat gravierende Auswirkungen und erweitert die Anwendungsfälle des § 261 StGB in nie dagewesenem Ausmaß. Das Seminar geht auf die aktuelle Rechtslage unter Berücksichtigung der Gesetzgebungsmaterialien sowie neuester Literatur und Rechtsprechung ein und stellt dar, was jeder Strafverteidiger nun zu beachten hat.
Die Themen im Einzelnen:
- Tatbestand und Rechtsfolgen des neuen § 261 StGB
- Besondere Anwendungsfälle und Spezialprobleme, insbesondere „Selbstgeldwäsche“, inkriminierte Strafverteidigerhonorare, unberechtigte Corona-Soforthilfe, Auszahlung von Kryptowährung, Auswirkungen der Reform im Steuerstrafrecht
- Vermögensabschöpfung bei Geldwäsche, insbesondere die selbständige Einziehung nach § 76 Abs. 4 StGB
- Das Geldwäschegesetz und seine Bedeutung für das Strafrecht
- Besonderheiten im Ermittlungsverfahren, insbesondere der doppelte Anfangsverdacht