Verteidigung im Jugendstrafverfahren – Erziehungsgedanke und wirksame Verteidigungsstrategien
Die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden erfordert besondere fachliche und persönliche Kompetenzen. Das Jugendstrafrecht folgt eigenen Regeln, stellt spezifische Anforderungen an die Verteidigungsstrategie und verlangt ein sensibles Gespür für die Situation junger Mandantinnen und Mandanten.
Das Seminar vermittelt praxisnah, wie eine effektive Verteidigung im Jugendstrafverfahren gelingt – unter Berücksichtigung des Erziehungsgedankens ebenso wie der aktuellen Rechtsprechung. Dabei wird auch die zunehmende Bedeutung des Schuldausgleichs beleuchtet, insbesondere vor dem Hintergrund der neueren BGH-Rechtsprechung zur Jugendstrafe (§ 17 Abs. 2 JGG).
Im Mittelpunkt stehen konkret anwendbare Kenntnisse und Fertigkeiten, die anhand von Fallbeispielen aus der täglichen Verteidigungspraxis vermittelt werden.
- Praxisnahe Strategien für die Verteidigung junger Beschuldigter
- Sicherheit im Umgang mit neuen gesetzlichen Regelungen
- Aktuelle Rechtsprechung verständlich und umsetzbar aufbereitet
- Konkrete Handlungsempfehlungen für Ermittlungs- und Hauptverfahren
Seminarinhalte:
- Rechte junger Beschuldigter und besondere Anforderungen an den Erstkontakt
- Erziehungsgedanke als strategisches Verteidigungsinstrument
- Neue Informationspflichten und Elternkonsultationsrecht
- Neuregelungen der Pflichtverteidigung im Jugendstrafrecht
- Rolle der Jugendgerichtshilfe und ihr Einfluss auf das Verfahren
- Auskunfts- und Informationsrechte nach dem JGG
- Audiovisuelle Vernehmungsaufzeichnungen
- Zweifelssatz und seine Bedeutung für die Verteidigung
- Aktuelle Rechtsprechung und praktische Erfahrungen
- Verteidigung bei drohender Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld
- Besonderheiten von Bundeszentralregister, Führungszeugnis und Erziehungsregister