Es wird immer mehr verhaftet, die allgegenwärtige Überlastung der Justiz führt zu längerer U-Haftdauer.
„U-Haft schafft Rechtskraft!“ scheint das Motto zu sein.
Untersuchungshaft ist der schwerwiegendste Grundrechtseingriff, den die StPO vorsieht. Nicht selten wird sie von der Justiz zur Erlangung von Geständnissen genutzt und die Unschuldsvermutung unterlaufen. Insbesondere in erstinstanzlich landgerichtlichen Verfahren wird die Sechs-Monats-Frist des § 121 StPO ausgereizt bzw. nicht selten auch überschritten.
Das Seminar stellt die Rechtslage der Untersuchungshaft dar. Es zeigt die Verteidigungsmöglichkeiten gegen Untersuchungshaft auf und befasst sich mit den neueren statistischen Untersuchungen zur U-Haft, wonach in der ganz überwiegenden Anzahl der untersuchten Fälle eine Fluchtprognose zu Unrecht gestellt wurde. Die Fortbildung zeigt die hierin liegenden Konsequenzen aber auch Chancen für die Verteidigung auf.
- Verteidigung bei vorläufiger Festnahme, Vorführung und Haftprüfung
- Verteidigung gegen den Haftbefehl, Haftprüfung, Haftbeschwerde, weitere Beschwerde
- Kommunikation in der Haftprüfung
- Situation des Mandanten in der Untersuchungshaft, Untersuchungshaftvollzug
- Beschränkungen in der Untersuchungshaft, § 119 StPO
- Beschleunigungsgebot und Sechsmonatsfrist
- Besondere Haftprüfung durch OLG, §§ 121, 122, Verteidigungschancen
- Aktuelle Rechtsprechung der Obergerichte zur Untersuchungshaft