Der Tatbestand des § 184 b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte wurde zum 01.07.2021 neugefasst und der Strafrahmen des Absatzes 1 Satz 1 auf eine Mindeststrafe von einem Jahr verschärft. Diese Heraufstufung zum Verbrechen ist mit dem Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184 b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des StGB vom 24.06.2024 mit Geltung ab 28.06.2024 korrigiert worden.
Ziel der Veranstaltung ist es, einen Überblick zu verschaffen über die Verteidigungsoptionen in Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Besitzes oder Verbreitens von Kinderpornografie stehen. Es soll der Ablauf des oft mit einer Verdachtsmeldung
des National Center for Missing & Exploited Children und anschließender Hausdurchsuchung beginnenden Verfahrens aufgezeigt und Verteidigungsmöglichkeiten erläutert werden. Thematisiert werden sollen Fragen zur Rechtmäßigkeit der Durchsuchung, dem Umgang mit Auswerteberichten sichergestellter Datenträger, Abgrenzung von Kinder- und Jugendpornographie.
Schwerpunkte des Seminars werden sein:
- § 184b StGB Objektiver und subjektiver Tatbestand
- Abgrenzung zu Jugendpornografie
- Typischer Gang des Ermittlungsverfahrens
- Bedeutung von Verdachtsmeldungen des NCMEC
- Verteidigung bei und nach Durchsuchungen
- Verteidigungsansätze nach Auswertung von Datenträgern/Verfahrensdauer
- Umfang mit „Gutachten“ zur IT-forensischen Auswertung/Kostenfragen
- Unbewusster Besitz von Kinderpornografie
- Umfang mit Mandanten/Therapiemöglichkeiten
- Verteidigungsmöglichkeiten mit dem Ziel einer Erledigung ohne Hauptverhandlung