„U-Haft schafft Rechtskraft“ – Verteidigung gegen Untersuchungshaft –
Obwohl die Zahl der polizeilich erfassten Straftaten in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist, stieg die Zahl der Untersuchungsgefangenen an. Es wird immer mehr verhaftet, die allgegenwärtige Überlastung der Justiz führt zu längerer U-Haftdauer. „U-Haft schafft Rechtskraft!“ Untersuchungshaft ist der schwerwiegendste Grundrechtseingriff, den die StPO vorsieht. Nicht selten wird sie von der Justiz zur Erlangung von Geständnissen genutzt und die Unschuldsvermutung unterlaufen. Insbesondere in erstinstanzlich landgerichtlichen Verfahren wird die Sechs-Monats-Frist aus § 121 StPO ausgereizt bzw. nicht selten auch überschritten. Das Seminar stellt die Rechtslage der Untersuchungshaft dar. Es zeigt die Verteidigungsmöglichkeiten gegen Untersuchungshaft auf und befasst sich mit den neueren statistischen Untersuchungen zur U-Haft, wonach in der ganz überwiegenden Anzahl der untersuchten Fälle eine Fluchtprognose zu Unrecht gestellt wurde. Die Fortbildung zeigt die hierin liegenden Konsequenzen aber auch Chancen für die Verteidigung auf.