Dem Mandanten droht in Folge der Vorwürfe nicht selten die Vernichtung seiner beruflichen und sozialen Existenz. Sexualstrafverfahren stehen stets in einem besonderen Öffentlichkeitsinteresse und Rufe nach immer weiterer Verschärfung des Sexualstrafrechts sind in den letzten Jahren an der Tagesordnung.
Das Seminar setzt sich mit den Besonderheiten der Verteidigung in Sexualstrafverfahren auseinander. Schwerpunkte sind
• die Neuerungen nach der Reform der §§ 176 ff. StGB
• neue Verbrechenstatbestände
• Bedeutung der Neuregelungen für die Verteidigerpraxis
• prozessuale Neuerungen durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
• Änderungen des BZRG
• wie kann man den so einen verteidigen? /öffentliche Vorverurteilung
• Umgang mit der Presse
• Versagung der Akteneinsicht an Belastungszeugen/innen, § 406e Abs. 2, S. 2 StPO
• konkrete Verteidigungskonzepte
• Schweigen oder Einlassung ?
• Aussage-gegen-Aussage Konstellationen
• Motive zur Falschbelastung
• Glaubhaftigkeitsgutachten/Fehleranalyse/Einwände gegen Glaubhaftigkeitsgutachten
• Schuldfähigkeitsgutachten
• materielle Ansatzpunkte der Verteidigung
• Umgang mit psychosozialer Prozessbegleitung, § 406g StPO