Sexual- und Beziehungsdelikte stellen besondere Herausforderungen an die professionell Beteiligten. Um diese Verfahren erfolgreich zu bearbeiten, sind praktische Erfahrungen und juristische Kenntnisse aus den verschiedensten Bereichen gefragt. Da die Taten meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, ist die Beweislage oft spärlich. Zudem war der Gesetzgeber hier in den letzten Jahren besonders aktiv, was es schwermacht, den Überblick zu behalten.
In Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs stellen sich oft Fragen zur Verjährung, zum DNA-Nachweis oder zur Glaubhaftigkeit von Zeugen. Ganz anders ist meist die Situation beim Phänomen häusliche Gewalt. Geht es beispielsweise um Nachstellung oder Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz, sollte man sich auch mit dem Internet und der Telekommunikation auskennen. Wieder anders ist die Lage bei Vorwürfen im Zusammenhang mit der Vermögensauseinandersetzung früherer Partner.
Im Hauptsacheverfahren kann es wegen der Schutzbedürftigkeit der vermeintlichen Geschädigten zum Ausschluss von Angeklagten oder zur Videovernehmung kommen. Schließlich sind auch die einschlägigen Straftatbestände einem ständigen Wechsel unterworfen.
Der Vortrag soll allen Beteiligten, die regelmäßig oder auch nur gelegentlich mit der Thematik befasst sind, aus Sicht eines erfahrenen Strafverfolgers einen möglichst umfassenden und praxisnahen Einblick geben.