Update: Im Seminar wird auf das neue Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG 2025) umfänglich eingegangen, dem der Bundesrat am 21.03.2025 jüngst seine Zustimmung erteilt hat.
Im Einzeln:
• Vergütungsfestsetzung des bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse (§ 55 RVG)
• Vorschuss (§ 47 RVG)
• Kostenfestsetzung gegen die Staatskasse § 464b StPO (Verfahren, Erstattungsumfang, mehrere Rechtsanwälte, Reisekostenerstattung), einschließlich Teilfreispruch und Fehlerquellen bei der Gebührenbemessung (§ 14 RVG)
• Verhältnis zwischen Wahlverteidiger- und Pflichtverteidigergebühren (§§ 52, 53 RVG) sowie notwendigen Auslagen und Pflichtverteidigervergütung
• Abtretung des Erstattungsanspruchs notwendige Auslagen (§ 43 RVG)
• Anrechnung von Zahlungen bei gerichtlicher Bestellung/Beiordnung (§ 58 Abs. 3 RVG)
• Umfang des Anspruchs gegen die Staatskasse (u. a. bei Verbindung von Verfahren, § 48 Abs. 6 RVG)