Aussage gegen Aussage-Konstellationen sind in der Theorie geprägt von der Rechtsprechung des BGH zur Null-Hypothese. Vielfach steht die Verteidigung indes sowohl im Ermittlungs- als auch im Hauptverfahren vor der Herausforderung, dass diese Grundsätze nicht angewendet werden und sich Gerichte vorschnell auf ihre eigene vorhandene oder auch nicht vorhandene Sachkunde zurückziehen.
Das Selbstladeverfahren bietet die Möglichkeit die Expertise eines Sachverständigen in das Verfahren zu bringen. Der Ablehnungsgrund der eigenen Sachkunde existiert nicht (§ 245 Abs. 2 StPO).
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig wird dieses Feld aus verteidigungspraktischer Sicht beleuchten. Kern des Seminars ist das Selbstladeverfahren, das vor allem bei Aussage gegen Aussage Konstellationen im Sexualstrafrecht, aber auch darüber hinaus, ein wirkmächtiges Instrument der Verteidigung darstellt. Der Referent berichtet dabei anhand echter Praxisfälle und lädt zu Fragen und Diskussion ein.