Worum geht es?
In Berlin sind seit Inkrafttreten der Neuregelungen bereits mehr als 6000 Ermittlungsverfahren wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB anhängig geworden, von denen bereits zahlreich rechtskräftig abgeschlossen sind. Eine Vielzahl dieser Verfahren wurde von dem Referenten bearbeitet. So erfahren Sie aus erster Hand, wie die Strafverfolger/-innen die Anklagen in diesen aufbauen und mit Hilfe von Sachverständigen substantiieren. denn der Nachweis eines Kraftfahrzeugrennen ist oft nur unter Beiziehung von digitalen Fahrzeugdaten, der Auswertung von Videos nebst Geschwindigkeitsberechnungen, beizuziehenden „GPS“-Daten, der Berechnung von Kurvengrenzgeschwindigkeiten und Zeugenaussagen möglich.
Was sind die Schwerpunkte?
Im rechtlichen Teil (vorrangig Teil I) werden folgende Schwerpunkte erörtert:
- Definition der Kraftfahrzeugrennens nebst „Grenzfällen“
- Tatbestandsalternativen nach § 315d StGB:
– Ausrichtung und Durchführung,
-Teilnahme nebst Vorsatzproblemen und Verteidigungsansätzen,
– „Alleinraser“ und die zumeist schwierigen Abgrenzung von gravierend überhöhter Geschwindigkeit und der Absicht, „höchstmögliche“ Geschwindigkeiten erreichen zu wollen; hierzu: Verteidigungsansätze,
– „Polizeiflucht“ als verbotenes Kraftfahrzeugrennen
Schon in Teil I werden die rechtlichen Voraussetzungen flankiert von einer Vielzahl von praktischen Beispielsfällen nebst Videoaufzeichnungen aus abgeschlosseneren Verfahren sowie die technischen Möglichkeiten des Nachweises durch Fahrdaten in Kraftfahrzeugen und Fahrzeugherstellern.
In Teil II werden die technischen Möglichkeiten und Grenzen des Nachweises an praktischen Beispielsfällen und weiteren Videos aus abgeschlossenen Fällen intensiviert: Überwachungskameras in und außerhalb von Fahrzeugen, physikalische Grundlagen der Grenzgeschwindigkeiten (Kurvenfahrt), in-/externe GPS-Daten zur Ermittlung der Geschwindigkeit.
Ferner werden in Teil II erörtert:
- Einziehung von Kraftfahrzeugen als „Tatmittel“ nach § 315f StGB
– Möglichkeiten und Grenzen der Beschlagnahme - Datenschutz bezüglich personenbezogener digitaler Fahrdaten im Strafverfahren
- Widerspruchsmöglichkeiten aus juristischer und technischer Sicht
Wer referiert?
Andreas Winkelmann, Erster Oberamtsanwalt, Berlin
Abteilungsleiter einer „Spezialabteilung“ für Verfahren nach § 315d StGB