• Mittwoch, 29. April 2026
  • von 08:30 bis 11:15 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Strafrecht oder im Verkehrsrecht

Verbotene Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB Teil 1

  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

Worum geht es?

In Berlin sind seit Inkrafttreten der Neuregelungen bereits mehr als 6000 Ermittlungsverfahren wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB anhängig geworden, von denen bereits zahlreich rechtskräftig abgeschlossen sind. Eine Vielzahl dieser Verfahren wurde von dem Referenten bearbeitet. So erfahren Sie aus erster Hand, wie die Strafverfolger/-innen die Anklagen in diesen aufbauen und mit Hilfe von Sachverständigen substantiieren. denn der Nachweis eines Kraftfahrzeugrennen ist oft nur unter Beiziehung von digitalen Fahrzeugdaten, der Auswertung von Videos nebst Geschwindigkeitsberechnungen, beizuziehenden „GPS“-Daten, der Berechnung von Kurvengrenzgeschwindigkeiten und Zeugenaussagen möglich.

Was sind die Schwerpunkte?

Im rechtlichen Teil (vorrangig Teil I) werden folgende Schwerpunkte erörtert:

  • Definition der Kraftfahrzeugrennens nebst „Grenzfällen“
  • Tatbestandsalternativen nach § 315d StGB:
    – Ausrichtung und Durchführung,
    -Teilnahme nebst Vorsatzproblemen und Verteidigungsansätzen,
    – „Alleinraser“ und die zumeist schwierigen Abgrenzung von gravierend überhöhter Geschwindigkeit und der Absicht, „höchstmögliche“ Geschwindigkeiten erreichen zu wollen; hierzu: Verteidigungsansätze,
    – „Polizeiflucht“ als verbotenes Kraftfahrzeugrennen

Schon in Teil I werden die rechtlichen Voraussetzungen flankiert von einer Vielzahl von praktischen Beispielsfällen nebst Videoaufzeichnungen aus abgeschlosseneren Verfahren sowie die technischen Möglichkeiten des Nachweises durch Fahrdaten in Kraftfahrzeugen und Fahrzeugherstellern.

 

In Teil II werden die technischen Möglichkeiten und Grenzen des Nachweises an praktischen Beispielsfällen und weiteren Videos aus abgeschlossenen Fällen intensiviert: Überwachungskameras in und außerhalb von Fahrzeugen, physikalische Grundlagen der Grenzgeschwindigkeiten (Kurvenfahrt), in-/externe GPS-Daten zur Ermittlung der Geschwindigkeit.

Ferner werden in Teil II erörtert:

  • Einziehung von Kraftfahrzeugen als „Tatmittel“ nach § 315f StGB
    – Möglichkeiten und Grenzen der Beschlagnahme
  • Datenschutz bezüglich personenbezogener digitaler Fahrdaten im Strafverfahren
  • Widerspruchsmöglichkeiten aus juristischer und technischer Sicht

 

 

Wer referiert?

Andreas Winkelmann, Erster Oberamtsanwalt, Berlin

Abteilungsleiter einer „Spezialabteilung“ für Verfahren nach § 315d StGB

Andreas Winkelmann
Referent

Andreas Winkelmann

Erster Oberamtsanwalt, Amtsanwaltschaft Berlin und Dozent für Straßenverkehrsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht/Berlin

arbeitet seit 1995 als Amtsanwalt bei der Amtsanwaltschaft Berlin, die für Vergehen der einfachen und mittleren Kriminalität zuständig ist. Bei der Amtsanwaltschaft Berlin werden jährlich ca. 60.000 Ermittlungsverfahren allein in Verkehrssachen geführt. Herr Andreas Winkelmann ist seit 2009 Leiter der Abteilung 31, in der die Bearbeitung verbotener Kraftfahrzeugrennen seit Mitte

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

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Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu den Rechtsgebieten Strafrecht oder Verkehrsrecht:

Live online
  • Fr., 30.01.26
  • 14:30 - 17:15
    • Dr. Bernd Wagner
  • Strafrecht
  • 1 Einheit
Strafverteidigung im Abo
Live online
  • Fr., 17.04.26
  • 09:15 - 12:00
    • Gracia Dahmen
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
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EU-Fahrerlaubnis
Live online
  • Mo., 20.04.26
  • 14:00 - 16:45
    • Dr. Jens Rogler
  • Verkehrsrecht
  • 1 Einheit
Haftungsquote und Anscheinsbeweis: Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung
Live online
  • Mi., 22.04.26
  • 09:00 - 11:45
    • Wolfgang Wellner
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
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Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, Teil 2