• Donnerstag, 20. November 2025
  • von 16:00 bis 18:45 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Verkehrsrecht oder im Strafrecht

Nachweis des Vorsatzes zu §142 StGB in technischer und rechtlicher Hinsicht mit rechtlichen Hinweisen durch Andreas Winkelmann

  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

„Vorsatznachweis beim Risikobündel: § 142 StGB= Alles oder Nichts? 

Nach der polizeilichen Statistik soll sich bei fast 10% aller polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfälle ein Beteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt haben.

Das Delikt des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach §142 StGB, im Volksmund als „Unfallflucht“ bezeichnet, ist somit ein Massendelikt, mit dem jeder Rechtsanwalt, der im Verkehrsrecht tätig ist, irgendwann einmal zu tun haben wird. Aber nicht jeder, der einen Unfallort verlässt, ohne dass er Angaben über seine Beteiligung gemacht hat, hat das Anstoßereignis bemerkt. Gerade mit schweren Fahrzeugen wie SUV und vor allem mit größeren Lkw können massive Schäden an Pkw erzeugt werden, die vom verursachenden Fahrzeugführer gar nicht wahrgenommen werden, und zwar weder kollisionsmechanisch, also über den Tastsinn oder das Gleichgewichtsorgan im Mittelohr, den Vestibularapparat, noch optisch oder akustisch. Dennoch werden viele Verfahren eingeleitet und nicht selten wird die Fahrerlaubnis des vermeintlichen Verursachers nach § 69a StPO vorläufig entzogen. Ob es sich lohnt, gegen den § 111a StPO-Beschluss vorzugehen, bedarf nicht nur rechtliche Kenntnisse, sondern auch technisches Wissen, und zwar nicht nur zur Bemerkbarkeit, sondern auch zur Höhe des angeblich verursachten Schadens. Das für die optimale Verteidigung erforderliche Wissen wird in dem interdisziplinären Seminar anhand von praktischen Fallbeispielen sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht von den beiden Referenten im Detail vermittelt.

Neben den strafrechtlichen Komponenten wird in diesem LIVE ONLINE Seminar auch auf die zivilrechtlichen Folgen einer „Unfallflucht“ eingegangen, denn immer mehr Regressverfahren werden sowohl von den Haftplicht- als auch Rechtsschutzversicherungen angestrebt, wenn der Mandant sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben soll.

Zum technischen Teil (Dr. Weyde):

 

Im Einzelnen:

  •   War der Mandant wirklich beteiligt? – Prüfung der Schadenkompatibilität!
  •   Was kann der Mensch theoretisch wahrnehmen? – akustisch, optisch, taktil, vestibulär  (Weber-Fechner Gesetz)
  •   Konnte der Mandant in der konkreten Situation den Anstoß wahrnehmen? (Ablenkung, Einfluss des Alters, Reizüberlagerung, Geräuschmaskierung, Intoxikation etc.)
  •   Wie hoch ist der tatsächlich vom Mandanten erzeugte Schaden? (Relevante Schadenhöhe, Abrechnung von Fremdschäden, überzogene Schadengutachten etc.)

 

 

Zum rechtlichen Teil (Winkelmann):

Schnell kann ein „Parkrempler“ einen bedeutenden Fremdschaden bedeuten, für den die Mandantschaft die Fahrerlaubnis als gesetzlichen Regelfall nach § 69 StGB, iVm. § 111a StPO noch schneller vorläufig entzogen werden kann. Unabhängig von dem mitunter schwierigem Vorsatznachweis sind bei der „Unfallflucht“ auch rechtliche Probleme keine Seltenheit. Dem widmet sich der rechtliche Teil des Seminars, insbesondere:

  •   Auslegung des Unfallbegriffs
  •   Begriff der Unfallbeteiligung und Täterschaft
  •   Verpflichtungen des Unfallbeteiligten
  •   vorl. Entziehung der Fahrerlaubnis und Vorsatzfragen zum „bedeutenden“ Fremdschaden
  •   „berechtigtes“ und „entschuldigtes“, „unvorsätzliches“ Entfernen
  •   die „Nachholpflicht“
  •   Reformbedarf § 142 StGB: Was ist geplant im Gesetz zur Modernisierung des Strafrechts?

 

Im rechtlichen Teil werden neben der Sicht der Strafverfolgungsbehörden auch Strategieansätze für die Verteidigung bei Täteridentifizierung durch Wahllichtbildvorlagen, zum Einlassungsverhalten  vor und während der Beweisaufnahme und Zeugenvernehmungen aufgezeigt.

Andreas Winkelmann
Referent

Andreas Winkelmann

Erster Oberamtsanwalt, Amtsanwaltschaft Berlin und Dozent für Straßenverkehrsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht/Berlin

arbeitet seit 1995 als Amtsanwalt bei der Amtsanwaltschaft Berlin, die für Vergehen der einfachen und mittleren Kriminalität zuständig ist. Bei der Amtsanwaltschaft Berlin werden jährlich ca. 60.000 Ermittlungsverfahren allein in Verkehrssachen geführt. Herr Andreas Winkelmann ist seit 2009 Leiter der Abteilung 31, in der die Bearbeitung verbotener Kraftfahrzeugrennen seit Mitte

Prof. Dr. Michael Weyde
Referent

Prof. Dr. Michael Weyde

Diplom-Ingenieur (FH), von der IHK Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle, Auswertung von Unfalldatenspeichern, sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Lehrbeauftragter an der HTW Dresden und seit 2025 als Honorarprofessor für Unfallrekonstruktion

1969 in Bonn geboren, studierte zunächst Wirtschaftsingenieurwesen an der TU Berlin und schloss dann sein Ingenieurstudium im Fachgebiet allgemeiner Maschinenbau mit dem damals noch gängigen Titel Diplom-Ingenieur an der TFH Berlin erfolgreich ab.  Nachdem er seit 1994 in einem renommierten Berliner Büro für Unfallrekonstruktion tätig war, wo er unter anderem

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem 2,5h Live Online-Vortrag eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

Newsletter

Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu den Rechtsgebieten Strafrecht oder Verkehrsrecht:

Live online
  • Mo., 17.11.25
  • 13:30 - 16:15
    • Hans-Günter Ernst
  • Medizinrecht
  • Verkehrsrecht
  • 1 Einheit
Personenschaden: Teilklage auf Schmerzensgeld? / Nachweis psychischer Schäden
Live online
  • Di., 18.11.25
  • 09:15 - 12:00
    • Prof. Dr. Jan Luckey, LL.M. LL.M.
  • Verkehrsrecht
  • 1 Einheit
Update 2025: Aktuelles im Personenschaden
Live online
  • Di., 18.11.25
  • 13:30 - 16:15
    • Prof. Dr. Ansgar Staudinger
  • Agrarrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • 1 Einheit
Fragestellungen rund ums Tier (Tierkauf, Tierhaftung, Haftpflichtversicherung)
Live online
  • Mi., 19.11.25
  • 14:00 - 16:45
    • Nicole Friedrich
  • Strafrecht
  • 1 Einheit
Verteidigung gegen Untersuchungshaft