„Das Wesen des Betrugs ist die Täuschung“
§ 263 StGB beschreibt die Täuschungshandlung als Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen. Der BGH definiert die Täuschung als die Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel der Irreführung über Tatsachen (BGHSt 47, 1; Fischer § 263 Rn. 14). Tatsachen, über die im Verkehrsrecht getäuscht wird, können nicht nur den Wert eines Fahrzeuges, sondern auch den Hergang eines Schadenfalls betreffen. Gegebenenfalls hat es überhaupt keinen Schadenfall im Straßenverkehr gegeben, und dennoch werden fiktiv Ansprüche geltend gemacht; dann spricht man vom so genannten „Papierunfall“. Neben gestellten Unfällen, wo die Beteiligten kollusiv, also gemeinschaftlich zum Nachteil einer Versicherung einen Schadenfall inszenieren, steigt die Tendenz von provozierten Verkehrsunfällen, bei denen die Täter den Fehler eines ahnungslosen Verkehrsteilnehmersausnutzen und eine Kollision herbeiführen, obwohl sie eigentlich hätte problemlos vermieden werden können. Der technische Nachweis von solchen Ereignissen ist schwierig, aber auch nicht unmöglich. Aber nicht alle Ursachen von Unfällen sind restlos aufzuklären. Mithin sind auch der Aufklärung von betrügerischen Schadensfällen Grenzen gesetzt. Nichts, desto trotz gelingt es den den Strafverfolgungsbehörden Gerichte davon zu überzeugen, dass die Täter einen Schadenfall absichtlich herbeigeführt und in der Absicht gehandelt haben, sich einen unberechtigten Vermögensvorteil zu verschaffen.wie man das technisch aufklärt und wie die rechtlichen Rahmenbedingungen diesbezüglich sind, wird in dem Seminar durch den technischen Sachverständigen und einen Vertreter der Anklagebehörde vermittelt.
Da das Ziel der Täuschung der Angriff auf das Vermögen eines anderen ist, um sich selbst oder einem Dritten unberechtigt einen Vermögensvorteil zu verschaffen, spielt das Thema auch bei der Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen im Verkehrsrecht eine Rolle. Daher sollte sich nicht nur jeder Fachanwalt für Strafrecht, sondern auch jeder Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Thematik beschäftigen und auskennen. Das erforderliche Wissen wird in dem Seminar fachkundig vermittelt. In dem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen und die technischen Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der Nachweismöglichkeiten durch den interdisziplinären Vortrag in rechtlicher und technischer Hinsicht dargestellt. Durch die gemeinsame Vortragsweise wird anhand einer Vielzahl an konkreten Beispielen mittels Bildern und Videos das Wissen anschaulich, umfassend und dennoch kurzweilig von den beiden Referenten vermittelt.
Folgende Aspekte werden rechtlich und technisch erörtert:
- Welche Betrugsformen gibt es im Straßenverkehr?
- Tatbestände zu § 263 StGB im Straßenverkehrsrecht
- Kompatibilität und Plausibilitätsprüfung
- Möglichkeiten der Aufklärung von betrügerischen Schadenfällen mittels digitaler Fahrzeugdaten und Dashcam Videos
- Entziehung der Fahrerlaubnis, Ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Betrugstaten im Straßenverkehr
- Datenschutzrechtliche Aspekte zur Schadenabwicklung
- Verbrechens Alternativen bei provozierten Schadenfällen nach § 315b StGB