Ihr Referent, Herr Dr. Björn Kahler (Richter am Finanzgericht und erfahrener Vortragender im Bereich der Aus- und Fortbildung von Steuerberatern und Fachanwälten), wird mit Ihnen ausführlich die aktuelle Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte aus den Jahren 2024 und 2025 besprechen. Ergänzend zu den Vortragsfolien erhalten Sie auch wieder eine aktualisierte Übersicht über alle BFH-Entscheidungen seit Mitte 2022 – sortiert nach streitentscheidender Norm. Besondere Themenschwerpunkte werden sein: neue BFH-Urteile u.a. zu Freiberuflerpraxis, Erweiterte Kürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) bei Veräußerung Grundbesitz bzw. gew. Grundstückshandel, weitere Neuerungen zur 1%-Regel (Anscheinsbeweis), Änderung nach dem neuen § 175b AO, Fehler bei der beA/beSt-Nutzung (keine Nutzung durch Arbeitnehmer des RA) etc.
Die Vortragsinhalte können letztlich wegen der Aktualität der Veranstaltung noch nicht abschließend benannt werden. Im Einzelnen werden voraussichtlich behandelt BFH-Entscheidungen zu
– Kaufmännische Führung einer Freiberuflerpraxis durch den Mitunternehmer schädlich?
– Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei Veräußerung des Grundbesitzes bzw. bei gewerblichen Grundstückshandel
– Besteuerung eines PKW – noch mal neue Rechtsprechung zur 1%-Regel (Anscheinsbeweis), Leasing
– Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung auf die Tochter
– Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen und AdV-Zinsen – Ende der Niedrigzinsphase?
– Vorläufigkeitsvermerk bei Betriebsgründung
– Verzögerte Bekanntgabe wegen langen Postlaufs vs. 3- bzw. 4-Tages-Fiktion
– Rückwirkender Entfall der Steuer aus Veräußerungsgewinn (iRd Zugewinnausgleichs) bei Rückabwicklung
– Änderung eines Steuerbescheids bei elektronisch übermittelten Daten nach dem neuen § 175b AO
– beA/beSt-Fehler (keine Einreichung durch Arbeitnehmer des Rechtsanwalts oder andere Personen)
– Terminsverlegung bei krankem Kind
– Vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes