• Dienstag, 2. Dezember 2025
  • von 09:00 bis 14:30 Uhr
  • geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 2 im Steuerrecht

Aktuelles Steuerrecht, Gesetzgebung und Rechtsprechung

  • Steuerrecht

Die Veranstaltung besteht aus drei Teilen: Es werden die steuerrechtlichen Neuerungen aus

 

– Legislative

– Exekutive und

– Judikative im Überblick dargestellt.

 

Ihr Referent, Herr Dr. Björn Kahler (Richter am Finanzgericht und erfahrener Vortragender im Bereich der Aus- und Fortbildung von Steuerberatern und Fachanwälten), wird mit Ihnen aktuelle Änderungen der Jahre 2024 und 2025 im Bereich der Gesetzgebung, der BMF- und sonstigen Verwaltungsschreiben sowie der neueren Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte besprechen. Ergänzend zu den Vortragsfolien erhalten Sie auch wieder eine aktualisierte Übersicht über alle BFH-Entscheidungen seit Mitte 2022 – sortiert nach streitentscheidender Norm. Besondere Themenschwerpunkte werden sein: Koalitionsvertrag, Gesetz für ein Investitionssofortprogramm, Entwürfe Steueränderungsgesetz 2025, Aktivrente etc., neue BMF-Schreiben zur Thesaurierungsbegünstigung und zur für Vermieter so wichtigen 20%-Sonder-AfA nach § 7b EStG sowie neue BFH-Urteile, u.a. zu Freiberuflerpraxis, Erweiterte Kürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) bei Veräußerung Grundbesitz bzw. gew. Grundstückshandel, weitere Neuerungen zur 1%-Regel (Anscheinsbeweis), Änderung nach dem neuen § 175b AO, Fehler bei der beA/beSt-Nutzung etc.

 

Die Vortragsinhalte können letztlich wegen der Aktualität der Veranstaltung noch nicht abschließend benannt werden. Im Einzelnen werden voraussichtlich behandelt im Bereich

 

1. Aktuelle Steuergesetzgebung

 

– Wachstumschancengesetz (und Kreditzweitmarktförderungsgesetz)

– Postrechtsmodernisierungsgesetz

– Jahressteuergesetz 2024

– Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024

– Bürokratieentlastungsgesetz IV

– Steuerliche Änderungen nach dem Koalitionsvertrag

– Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm

– Steueränderungsgesetz 2025

– Arbeitsmarktförderungsgesetz / Arbeitsmarkt Stärkungsgesetz

– Anpassung Mindeststeuergesetz

– Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz

– Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts

– Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

– Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

sowie weitere Änderungen im Steuerrecht, soweit absehbar.

 

2. Aktuelles aus der Finanzverwaltung

Übersicht über wichtige Veröffentlichung der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben) 2024 und 2025 und Details zu den BMF-Schreiben zur Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG und zur Sonder-Afa nach § 7b EStG.

 

3. Aktuelle Steuerrechtsprechung

 

BFH-Entscheidungen zu

 

– Kaufmännische Führung einer Freiberuflerpraxis durch den Mitunternehmer schädlich?

– Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei Veräußerung des Grundbesitzes bzw. bei gewerblichen Grundstückshandel

– Besteuerung eines PKW – noch mal neue Rechtsprechung zur 1%-Regel (Anscheinsbeweis), Leasing

– Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung auf die Tochter

– Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen und AdV-Zinsen – Ende der Niedrigzinsphase?

– Vorläufigkeitsvermerk bei Betriebsgründung

– Verzögerte Bekanntgabe wegen langen Postlaufs vs. 3- bzw. 4-Tages-Fiktion

– Rückwirkender Entfall der Steuer aus Veräußerungsgewinn (iRd Zugewinnausgleichs) bei Rückabwicklung

– Änderung eines Steuerbescheids bei elektronisch übermittelten Daten nach dem neuen § 175b AO

– beA/beSt-Fehler (keine Einreichung durch Arbeitnehmer des Rechtsanwalts oder andere Personen)

– Terminsverlegung bei krankem Kind

– Vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes

Dr. Björn Kahler
Referent

Dr. Björn Kahler

Richter am Finanzgericht Köln

Ausbildung in Wirtschaftsprüfungskanzlei Jurastudium in Bochum, Barcelona und Mainz Mitarbeiter am Lehrstuhl für Steuerrecht von Prof. Dr. Seer Promotion im Internationalen Steuerrecht Rechtsanwalt in Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf bzw London Referent im Bundesministerium der Finanzen, Dozent an der Bundesfinanzakademie Landesfinanzverwaltung NRW Richter am Finanzgericht Köln, nebenbei Autor zahlreicher Fachbeiträge und Dozent

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem 2,5h Live Online-Vortrag eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

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Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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