• Freitag, 17. Juli 2026
  • von 09:00 bis 11:45 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Sozialrecht

Bürgergeld ade! – Wichtige Gesetzesänderung!

  • Sozialrecht

Wie sich die neue Grundsicherung im SGB II und SGB XII auf die anwaltliche Beratung auswirken

Seminarinhalte

Zum 01.07.2026 tritt das sog. 13. SGB II-Änderungsgesetz in Kraft, das insbesondere das Recht der Arbeitsuchenden nach dem SGB II in vielerlei Hinsicht, zT gravierend, umgestaltet. Dazu gehören – wie auch in der Sozialhilfe – die übergangslose Deckelung der zu berücksichtigenden Mietkosten auf das 1,5-Fache der jeweiligen örtlichen Mietobergrenze direkt ab Leistungsbeginn, der Wegfall der Karenzzeit beim Vermögen im SGB II und bei Unter-50-Jährigen deutlich geringere Vermögensfreibeträge, die verfahrensrechtlich äußerst komplizierte Fiktion der Nicht-Erreichbarkeit von Leistungsberechtigten mit gestuftem vollständigem Wegfall des Leistungsanspruchs, anknüpfend an das Versäumen von drei aufeinanderfolgenden Meldeterminen ohne wichtigen Grund, aber auch das verstärkte Einfordern von Mitwirkungspflichten Leistungsberechtigter und höheren Sanktionen bei Pflichtverletzungen.

In dem Seminar stellen wir Ihnen die Neuerungen des sog. 13. SGB II-Änderungsgesetzes im Einzelnen vor, natürlich immer in Abgrenzung zu den bisherigen Regelungen, einschließlich der verfahrens- und prozessrechtlichen Handlungsoptionen, damit Sie die Interessen Ihrer Mandanten weiterhin optimal vertreten können.

Themenauswahl:

  • Wegfall der Karenzzeit beim Vermögen, Einführung neuer, an bestimmte Lebensaltersstufen gebundener Vermögensfreibeträge, faktische Auswirkungen auf den Vermögensschutz bei einem „angemessenen“ Kraftfahrzeug
  • Änderungen bei den Unterkunftskosten, auch bereits in, aber auch außerhalb der insoweit beibehaltenen Karenzzeit, durch übergangslose Deckelung der angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft in der und außerhalb der Karenzzeit auf das 1,5-Fache der örtlichen Mietobergrenze (sog. angemessene Aufwendungen für die Unterkunft), Härtefallregelung nur in der Karenzzeit, neugeschaffene Option für eine weitere Deckelung der angemessenen Aufwendungen über eine sog. Kleinstwohnungsregelung, Einführung einer Rügepflicht des Mieters bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse einschließlich des gesetzlichen Forderungsübergangs der Ansprüche gegen den Vermieter auf das Jobcenter, Möglichkeit der Anspruchsüberleitung auf das Sozialamt, Einführung einer Informationspflicht auch für Jobcenter bzgl. zu erwartender Absenkungen der Bedarfe für die Unterkunft während und nach der Karenzzeit
  • Einführung einer Präklusionsregelung bzgl. des Nachreichens von Unterlagen bei der sog. „Nullfestsetzung“ nach vorläufiger Bewilligung mit gravierenden Auswirkungen auf insbesondere Selbständige, die ihrer Mitwirkungspflicht nicht
  • bzw. nicht rechtzeitig nachkommen, die ALLE während des Bewilligungsabschnitts gewährten Leistungen erstatten müssen; erleichterte Aufrechnung nach § 43 SGB II nF bei Maximalforderungen gegen Einzelpersonen bis 70 Euro
  • Änderungen bei den Auskunfts- u. Mitwirkungspflichten Dritter, insbesondere von Vermietern (§ 60 SGB II nF und § 117 SGB XII nF), einschließlich der Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen aller über § 60 SGB II Auskunftsverpflichteten und neuer Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände im SGB II und XII
  • Stärkung des Vermittlungsvorrangs im Verhältnis zu beruflicher Weiterbildung (§ 3a SGB II nF), Einfordern ggf. der Aufnahme einer Vollzeittätigkeit, Änderungen bei der Zumutbarkeitsregelung des § 10 SGB II nF mit besonderen Auswirkungen auf Erziehende von Kleinkindern ab dem 15. Lebensmonat und Selbständige
  • Änderungen bei den Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten (Weiterentwicklung des Kooperationsplans, Rückkehr zum Erlass eines in das Ermessen des Jobcenters gestellten bzw. verpflichtenden Verwaltungsaktes zur Auferlegung von Pflichten)
  • Umgang mit Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen nach §§ 31 ff. SGB II nF – Einführung eines neuen Pflichtverletzungs-Tatbestandes, Änderungen bei der Höhe und Dauer der Minderungen, Einführung einer 1-Euro-Leistungsgewährung sowie Änderungen bei dem Erfordernis einer (persönlichen) Anhörung
  • Modifizierungen bei Leistungsminderungen bei sog. „Arbeitsverweigerern“ in einem komplexen Verwaltungsverfahren
  • Leistungsentzug bei mehrfachen Meldeversäumnissen bei fingierter Nicht-Erreichbarkeit in einem sehr komplexen, gestuften Verfahren

Referenten:

Astrid Lente-Poertgen, Vors. Richterin am Landessozialgericht a. D.

Moritz Poertgen, Referent für Sozial- und Zivilrecht

Moritz Poertgen
Referent

Moritz Poertgen

Referent für Zivil- und Sozialrecht, Essen

studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sowie Politik-, Verwaltungswissenschaft, Soziologie an der FernUniversität Hagen. Seit vielen Jahre erstellt er Präsentationen und Handouts für juristische Fortbildungen. Hierbei sowie bei seiner bundesweiten Referententätigkeit fokussiert er sich auf den Fachbereich Zivilrecht an der Schnittstelle zum Sozialrecht. Er ist

Astrid Lente-Poertgen
Referentin

Astrid Lente-Poertgen

Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen a.D.

seit dem 01.08.2024 im Ruhestand. Nach Studium und Referendariat 1992 Eintritt in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Tätigkeit am Sozialgericht Duisburg (Arbeitsförderungs-, Vertragsarzt-, Schwerbehindertenrecht), im Jahre 1998 Wechsel an das Landessozialgericht NRW. Tätigkeit u. a. im 1. Senat unter Wahrnehmung verschiedener Verwaltungstätigkeiten (Pressesprecherin, IT- und Bau-Dezernentin). 2011 Ernennung zur Vorsitzenden

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    Kompakt und effizient: Mehrere FAO-Stunden an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr LIVE ONLINE Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO also LIVE ONLINE absolvieren. Dies entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Unsere namhaften Referierenden bringen Ihnen direkt anwendbares Fachwissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv — und das in didaktisch aufeinander abgestimmten Lernblöcken bei mehrstündigen Seminaren, damit Wissensvermittlung und Reflexion der Inhalte Hand in Hand gehen.

Kundenstimmen zu den Live Online Seminaren:

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Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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  • Di., 04.08.26
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