Das Privileg der Rangklasse 2 (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) in jeder Immobiliarvollstreckung erkennen und sicher ausnützen!
I. Allgemeines
II. Sicherungshypothek wegen Hausgeldrückständen
III. Hausgeldrückstände im Zwangsversteigerungsverfahren
IV. Hausgeldrückstände im Zwangsverwaltungsverfahren
V. Klage auf Veräusserung des Wohnungseigentums