Ein Vortrag sowohl für Mietrechtler/innen als auch für Strafverteidiger/innen
2022 wurden in Deutschland ca. 15.000 Gerichtsprozesse wegen Eigenbedarfskündigungen geführt – für 2022 wird die Zahl der ausgesprochenen Eigenbedarfskündigungen auf ca. 80.000 geschätzt. Der Vortrag geht auf die zivilrechtlichen, aber auch auf die strafrechtlichen Aspekte der Fallgruppen des vorgetäuschten Eigenbedarfs ein. Nicht wenige Zivilverfahren „enden“ in späteren Strafprozessen mit Anklagen gegen Vermieter/innen wegen möglichen Betruges. Mietrechtler/innen sollten aus verschiedenen Gründen die strafrechtliche Seite im Auge behalten (nicht nur wegen z.B. § 823 II BGB i.V.m. § 263 StGB), Strafverteidiger/innen haben umgekehrt allen Anlass, die zivilrechtliche / materiellrechtliche Seite des Verfahrens zu kennen.
Gliederung:
– Die relevanten Normen des BGB und StGB
– Strafrechtliche Grundlagen des vorgetäuschten Eigenbedarfs
– Zivilrechtliche Grundlagen der Eigenbedarfskündigung und prozessuale Aspekte
– Anspruchsgrundlagen auf Schadensersatz – von § 280 BGB zu § 826 BGB
– Versäumte Hinweise auf weggefallenen Eigenbedarf und § 13 StGB
– Kausalitätsfragen – Unterschiede im Zivil- und Strafrecht
– Verschulden – Rechtsirrtum einerseits, Verbotsirrtum andererseits
– Schadenumfang – § 249 BGB einerseits, „Vermögensbegriff“ andererseits
– Prozessuales
– Tatsächliches: wie ermittle ich den „Täuschungsvorsatz“?
– Darlegungs- und Beweislast