Neues zu gesundheitlichen Härtegründen gem. § 574 BGB
Alle paar Monate muss sich der VIII. Zivilsenat mittlerweile mit den Fällen gesundheitlicher Härte gem. § 574 BGB befassen.
Fast noch mehr als die Fragen des Eigenbedarfs beschäftigen den BGH mittlerweile, ob die Amts- und Landgerichte die eigenen strengen Vorgaben des Senats bei der Einholung von Sachverständigengutachten beachten. Schon über die Nichtzulassungsbeschwerde werden landgerichtliche Urteile kassiert – es geht auch um Grundrechtsverletzungen (Art. 2 II GG, Art. 103 GG).
Der Vortrag befasst sich eingehend mit Fehlern der landgerichtlichen Entscheidungen und den Folgen beim BGH der letzten Jahre, insbesondere auch der letzten Monate. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen die gravierenden Auswirkungen der strengen Senatsrechtsprechung schon bei Kündigungen nach § 573 BGB stets im Blick haben.