Grundzüge und kritische Einordnung
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 28. Januar 2025 (VIII ZR 228/23) das Recht der Untervermietung neu justiert. Die dem Hauptmieter „gewinnbringende“ Untervermietung soll nicht nur unzulässig sein, sondern den Vermieter sogar zur Kündigung des Hauptmietverhältnisses berechtigen. Die Entscheidung des BGH wirft zahlreiche Folgeprobleme auf, die nicht nur die Auskunftspflicht des Hauptmieters gegenüber dem Vermieter, sondern auch die Frage betreffen, inwieweit vom Hauptmieter vor der Untervermietung vorgenommene Veränderungen der Mietsache bei der Bemessung des von ihm erzielten „Gewinns“ zu berücksichtigen sind.
Die Veranstaltung nimmt eine erste kritische Einordnung der Entscheidung vor und zeigt Lösungsansätze für die sich daraus ergebenden Folgefragen auf.
Daneben behandelt die Veranstaltung die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der Genehmigung einer beabsichtigten Untervermietung sowie der Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung und der damit in Zusammenhang stehenden Problemfelder.
Die praxisnahe Veranstaltung vermittelt Ihnen auf Grundlage der tagesaktuellen Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte alle für die erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung und -abwehr einschlägigen Probleme des materiellen Rechts sowie des Prozessrechts.