Mietrechtlicher Doppelpack zum Jahresausklang – Betriebskostenrecht und Mietpreisbremse.
Das Betriebskostenrecht ist eines der vielen hässlichen Entlein des Mietrechts. Trotzdem gehören betriebskostenrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern zum anwaltlichen Kerngeschäft in der Wohn – und Geschäftsraummiete. Eine solide Kenntnis der dogmatischen Grundlagen und materiell-rechtlichen Fallstricke sowie der aktuellen Rechtsprechung des BGH ist deshalb die Voraussetzung für eine erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit zur Durchsetzung und Abwehr betriebskostenrechtlicher Ansprüche.
Im zweiten Teil dieser Kompaktveranstaltung geht es um die Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB). Die Mietpreisbremse beschäftigt weiter die anwaltliche Praxis und die Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte. Dee Veranstaltung beinhaltet alle wesentliche Praxisprobleme des Prozessrechts und des materiellen Rechts zu den §§ 556d ff. BGB.
Wie immer praxisorientiert und tagesaktuell auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte.