Für Vermieter und Immobilienentwickler eine Chance, für viele Mieter ein Horrorszenario. Die Generalklausel- (§ 573 Abs. 1) und die Verwertungskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Beide Kündigungsformen sind vom BVerfG und BGH noch immer nicht abschließend konturiert. Deshalb ist eine solide Kenntnis der dogmatischen Grundlagen und materiell-rechtlichen Fallstricke beider Kündigungsformen die Voraussetzung für die erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit in der Anspruchsdurchsetzung und -abwehr.
Die Veranstaltung behandelt fallbezogen sämtliche musst-knows des einschlägigen materiellen Rechts sowie des Verfahrensrechts. Wie immer tagesaktuell und auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte.