Seit dem 1.1.2022 enthält das BGB in den §§ 327 ff. einen eigenständigen Abschnitt zur Behandlung von Verträgen über digitale Produkte. Dessen Struktur wird kompakt dargestellt. Insbesondere geht das Seminar aber auf die ersten zum neuen Recht diskutierten Fragen ein und stellt die veröffentlichte Rechtsprechung zu den neuen Vorschriften dar.