Dem Mieter, sei er Wohnraum- oder Geschäftsraummieter, wird die Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch überlassen und er haftet nicht für Verschlechterungen oder Schäden, die auf diesen Gebrauch zurückzuführen sind. Wesentlich ist aber, wo die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs jeweils liegen, was das Seminar auslotet.