Neben den zu §§ 307 ff. BGB entwickelten Grundsätzen findet der Schutz des Mieters insbesondere durch die Vertragsgestaltung statt. Dabei sind wichtige Komponenten der Konkurrenzschutz, die Betriebspflicht, der Sortimentsschutz, die Untervermietung sowie die Überbürdung von Instandhaltung und Instandsetzung. Welche Grundsätze insoweit bei der Klauselkontrolle bestehen und wie ein Interessenausgleich erfolgen kann, ist Thema der Veranstaltung.
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