Die Beherrschung der mietrechtlichen Vorschriften zu den einzelnen Gewährleistungsinstrumenten gehört zum A und O des Fachanwalts. In der Veranstaltung werden anhand von praktischen Fällen die Grundkenntnisse aufgefrischt und neuere Rechtsprechung erörtert. Selbstverständlich wird der Referent auf prozessuale Besonderheiten hinweisen.