Für alle Gewährleistungsrechte ist Voraussetzung, dass ein Mangel der Mietsache besteht. Zwar ist sich die Rechtsprechung im Wesentlichen einig, dass die unterschiedlichsten Mängel nach Fallgruppen (Baumängel, Umweltmängel, öffentlich-rechtliche Mängel etc.) zu beurteilen sind. Welche Grundsätze innerhalb der einzelnen Fallgruppen aber gelten, wird oft nicht einheitlich bewertet. Der Referent deckt die bestehenden Probleme anhand von praktischen Beispielen auf und gibt Hinweise für praxisorientierter Lösungen.