Sowohl auf der Mieter- als auch auf der Vermieterseite muss der Fachanwalt die Betriebskostenabrechnung auf ihre Fälligkeit prüfen. Dafür gelten nach der Rechtsprechung des BGH bestimmte Grundsätze, die zum Grundwissen des Fachanwalts gehören. Dieses Grundwissen wird in der Veranstaltung vertieft und gleichzeitig neue Tendenzen aus der Rechtsprechung vorgestellt.