Kündigungen wegen Zahlungsverzugs sind mit die am häufigsten vorkommenden Beendigungsgründe im Wohn- und Gewerberaummietrecht. Obwohl die Tatbestände der §§ 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3a und b BGB klar formuliert sind, gibt es in der Praxis eine Vielzahl von Rechtsproblemen etwa im Zusammenhang mit der Fälligkeit der Miete, der Berechnung des kündigungsrelevanten Rückstands bei berechtigten oder unberechtigten Mietminderungen oder den Fristen zur Ausübung des Kündigungsrechts. Im Wohnraummietrecht ist überdies die Möglichkeit des Nachholrechts nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB sowie der hilfsweise Ausspruch einer ordentlichen Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu beachten. Auch Kündigungen wegen unpünktlicher Mietzahlungen sind in der Praxis nicht selten, erfordern aber bei Ausspruch und Abwehr besonderes Fingerspitzengefühl, weil stets alle Umstände des Einzelfalls abzuwägen sind und daher die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens nur schwer prognostiziert werden können.
Das stets auf dem aktuellsten Stand gehaltene Seminar behandelt umfassend das Thema Zahlungsverzug unter Einbeziehung aktueller Rechtsfragen sowie gerichtlicher Entscheidungen. Prozessuale Aspekte einer Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs (z.B. zum Thema Saldoklage oder zum Räumungsvergleich mit Wohlverhaltensklausel) werden ebenfalls erörtert, weil diesen regelmäßig eine hohe praktische Bedeutung im Räumungsrechtsstreit zukommt.