Wohnraummietverhältnisse sind Dauerschuldverhältnisse und unterliegen als solche häufigen Veränderungen der Vertragsparteien auf beiden Seiten mit vielschichtigen rechtlichen Problemen, denen in der anwaltlichen Praxis eine nicht unerhebliche Bedeutung zukommt. Auf Mieterseite sind Eintrittsrechte nach §§ 563 ff. BGB nach dem Tod des Mieters häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen, im Bereich des Familienrechts strahlen Entscheidungen nach § 1568a BGB in das Mietrecht aus, aber auch bei Trennung nicht verheirateter Mieter kann es zu Streitigkeiten kommen, wenn eine Mietpartei ihre Entlassung aus dem Mietvertrag begehrt. Auf Vermieterseite ist der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ nach § 566 BGB bei Veräußerungsgeschäften die wichtigste Vorschrift, aber auch hier können beim Auseinanderfallen von Eigentümer und Vermieter – etwa nach dem Tod eines Beteiligten oder bei der Vermietung einer Immobilie durch nur einen von mehreren Eigentümern – komplexe Rechtsfragen auftauchen, die es ebenso wie im Bereich der Zwangsversteigerung oder beim Erwerb durch Personenmehrheiten im Blick zu halten gilt. Stirbt ein alleinstehender Mieter ohne bekannte Erben taucht auf Vermieterseite zudem häufig die Problematik auf, wem gegenüber das Mietverhältnis überhaupt gekündigt werden kann und ob in solchen Fällen die Wohnung des früheren Mieters auch ohne gerichtlichen Räumungstitel in solchen Fällen geräumt werden kann.
Das stets auf dem aktuellsten Stand gehaltene Seminar behandelt umfassend das Thema des Parteiwechsels unter Einbeziehung aktueller Rechtsfragen sowie gerichtlicher Entscheidungen. Prozessuale Aspekte des Parteiwechsels (z.B. beim Tod einer Partei während eines Räumungsprozesses) werden erörtert, soweit sie als Ergänzung zum Verständnis der materiell-rechtlichen Vorschriften relevant sind.
Der Referent Hubert Fleindl war vor seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht über viele Jahre Vorsitzender der Berufungs- und Beschwerdekammer für Wohnraummietsachen und für Räumungsvollstreckungssachen am Landgericht München I. Herr Fleindl ist Mitherausgeber der NZM und der ZMR, Beirat des Deutschen Mietgerichtstags und durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen, Kommentierungen und Publikationen ausgewiesen. Sie profitieren in diesem Seminar in gleicher Weise vom hohen juristischen Niveau als auch von der Praxisnähe unseres Referenten.