Eigenbedarfskündigungen nehmen nach wie vor zu – Mietervereine berichten teilweise von einer Vervielfachung der Beratungen.
Und es gibt viel Neues – sowohl materiellrechtlich als auch prozessual. Beispiele des Vortragsinhaltes, nicht abschließend:
– Was ist mit dem „Motivbündel“ – der Vermieter möchte jedenfalls auch den unliebsamen Mieter loswerden, indem Eigenbedarf ernsthaft geltend gemacht wird?
– Was ist mit der Eigenbedarfskündigung, die dazu dient, einen Mängelbeseitigungsprozess zu „vereiteln“?
– Wie ist in der Fallgruppe des Wegfalls des einstigen Eigenbedarfs richtig zu beraten – auch angesichts neuer strafrechtlicher Risiken?
– Wie hat das prozessuale „Programm“ richtigerweise abzulaufen – Anhörung und Beweisaufnahme?
– Welche Fehler finden Sie in den tatrichterlichen Urteilen – und wie nutzen sie diese ggf. aus?
Der Vortrag geht auf zahlreiche neue und teilweise noch völlig ungelöste Probleme ein, zeigt mögliche Lösungen auf und setzt sich kritisch mit mancher fehlerhaften Praxis der Tatgerichte auseinander.