Die WEG-Reform hat das Finanzwesen erheblich verändert. Die Beschlüsse nach § 28 WEG haben nunmehr nur noch die Beitragsforderungen zum Gegenstand. Vor allem können die Eigentümer nach § 16 Abs. 2 Satz 2 mit der Kostenverteilung die Grundlage der Beitragsbeschlüsse durch einfachen Mehrheitsbeschluss verändern. § 556a Abs. 3 BGB hat einen eigenen Abrechnungsmaßstab für die vermietete Eigentumswohnung geschaffen. Das Seminar bereitet diese Fragen umfassend für die fachanwaltliche Praxis unter Auswertung der brandaktuellen Rechtsprechung des BGH (BGH v. 22.3.2024 – V ZR 81/23; BGH v. 22.3.2024 – V ZR 87/23; BGH v. 19.7.2024 – V ZR 102/23; BGH v. 20.9.2024 – V ZR 195/23) auf.
Prof. Dr. Florian Jacoby ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht an der Universität Bielefeld und Direktor der dortigen Forschungsstelle für Immobilienrecht. Er hat zahlreiche Veröffentlichungen zum Privat- und Verfahrensrecht verfasst. Ein wesentlicher Forschungsschwerpunkt liegt im Wohnungseigentumsrecht. Unter anderem ist er Mitautor des Staudinger-Bandes zum WEG, wo er die rechtsfähige Gemeinschaft (§§ 9a, 9b, 11 WEG), bauliche Veränderungen (§§ 20-22 WEG) sowie den Verwalter (§§ 26-27 WEG) bearbeitet. Als Referent nimmt er auf Tagungen und Seminaren bundesweit zu aktuellen Fragen des Wohnungseigentumsrechts Stellung.