Mandant ist vielfach der einzelne Wohnungseigentümer. Diesem weist § 18 Abs. 2 WEG den Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung zu. Das Seminar behandelt die unterschiedlichen Begehren, die der Mandant mittels dieses Anspruchs durchsetzen kann. Stets werden auch die Möglichkeit der prozessualen Durchsetzung des Anspruchs sowie etwaige Schadensersatzansprüche in den Blick genommen. Auch die Lage in der verwalterlosen Gemeinschaft findet Berücksichtigung. Folgende Begehren berührt das Seminar insbesondere:
- Anspruch auf Einschreiten gegen Störungen,
- Anspruch auf Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen,
- Anspruch auf Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung,
- Anspruch auf Verwalterbestellung,
- Anspruch auf Vorgehen gegen säumige Hausgeldschuldner,
- Anspruch auf Verwalterzustimmung,
- Anspruch auf bauliche Maßnahmen.
Prof. Dr. Florian Jacoby ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht an der Universität Bielefeld und Direktor der dortigen Forschungsstelle für Immobilienrecht. Er hat zahlreiche Veröffentlichungen zum Privat- und Verfahrensrecht verfasst. Ein wesentlicher Forschungsschwerpunkt liegt im Wohnungseigentumsrecht. Unter anderem ist er Mitautor des Staudinger-Bandes zum WEG, wo er die rechtsfähige Gemeinschaft (§§ 9a, 9b, 11 WEG), bauliche Veränderungen (§§ 20-22 WEG) sowie den Verwalter (§§ 26-27 WEG) bearbeitet. Als Referent nimmt er auf Tagungen und Seminaren bundesweit zu aktuellen Fragen des Wohnungseigentumsrechts Stellung.