• Montag, 11. August 2025
  • von 09:15 bis 12:00 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 2 im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Bauliche Veränderungen der Mietsache durch Vermieter und Mieter unter besonderer Berücksichtigung von Balkonkraftwerken

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Der zwischen den Mietvertragsparteien vereinbarte Zustand der Mietsache muss während der Mietzeit beibehalten werden. Daraus folgt nicht nur, dass der Vermieter verpflichtet ist, den zu Beginn der Mietzeit gegebenen Zustand im Falle von Veränderungen wiederherzustellen, sondern dass es dem Mieter auch nicht gestattet ist, ohne Zustimmung des Vermieters bauliche Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen. 
Das BGB-Mietrecht sieht einzelne Tatbestände vor, die es den Mietvertragsparteien erlauben, bauliche Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen. Hierfür benötigt der Mieter stets die Erlaubnis des Vermieters, während der Vermieter die des Mieters nicht braucht. Geringere Veränderungen durch den Mieter werden unter den ihm zustehenden vertragsgemäßen Gebrauch subsumiert.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind unterschiedlich und sind stets gut zu durchdenken. Lediglich an einer Stelle weist das Gesetz ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Vereinbarung zwischen den Mietvertragsparteien bei baulichen Veränderungen der Mietsache durch den Vermieter hin. 
Das Seminar behandelt aktuelle Fragen zum vertragsgemäßen Zustand der Mietsache, zu baulichen Veränderungen der Mietsache durch den Vermieter und zu Änderungsvorhaben des Mieters betreffend barrierearmes Wohnen, Einbruchschutz und E-Mobilität. Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Bereich der Solarenergieversorgung werden die dem Mieter nunmehr zugestandenen Möglichkeit der Verwendung von sogenannten Balkonkraftwerken und die dabei entstehenden Herausforderungen auf beiden Seiten der Mietvertragsparteien einschließlich des Abschlusses einer Gestattungsvereinbarung besprochen. Betreffend die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Installation solcher Fotovoltaikanlagen gibt es widerstreitende amtsgerichtliche Entscheidungen.
 
●  Vertragsgemäßer Zustand der Mietsache bei Beginn und während des Verlaufs des Mietverhältnisses
●  Erhaltungsmaßnahmen durch den Vermieter oder den Mieter
●  Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters und des Mieters
●  Voraussetzungen, Durchsetzung, Kostentragung
●  (Un)zulässige Veränderungen an der Mietsache
●  Vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache
●  Zulässige Veränderungen ohne Erlaubniserfordernis durch den Vermieter
●  Zulässige Veränderungen nur mit Erlaubniserfordernis durch den Vermieter
●  Ansprüche des Vermieters bei unzulässigen Änderungen der Mietsache
●  Gesetzlich ausdrücklich und nicht geregelte Ansprüche
●  Balkonkraftwerke im Mietrecht
●  Praxistipps zum Umgang mit stattgefundenen baulichen Veränderungen
●  Praxistipps zu vertraglichen Vereinbarungen
 
 
 
Dr. Carsten Brückner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin; Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland
www.vermieterexperte.de
 
 

 

Dr. Carsten Brückner
Referent

Dr. Carsten Brückner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem 2,5h Live Online-Vortrag eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. Nutzen Sie unser attraktives Angebot mit unserer 100 % Durchführungsgarantie.
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

Newsletter

Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu dem Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht:

Live online
  • Di., 29.07.25
  • 14:15 - 17:00
    • Dr. Carsten Brückner
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • 1 Einheit
Betriebskosten Basics – Grundregeln der Betriebskosten im Mietrecht für die anwaltliche Praxis
Live online
  • Fr., 15.08.25
  • 09:30 - 12:15
    • Norbert Schneider
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • 1 Einheit
NEU inkl. KostBRÄG 2025: RVG 2025: Streit- und Gegenstandswerte in Mietsachen
Live online
  • Do., 21.08.25
  • 14:15 - 17:00
    • Dr. Carsten Brückner
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • 1 Einheit
Der Wohnraummietvertrag – verkanntes Instrument zur Durchsetzung von Interessen
Live online
  • Do., 28.08.25
  • 09:15 - 12:00
    • Prof. Dr. Florian Jacoby
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • 1 Einheit
Durchsetzung der Rechte eines einzelnen Wohnungseigentümers