Nach über zehn Jahren Patientenrechtegesetz stehen verschiedene Gesetzesänderungen zur sog. „Stärkung der Patientenrechte“ an. Dies war schon in den Koalitionsverträgen der „GroKo“ in 2018 und der „Ampel“ in 2021 so geplant und vereinbart. Durch die nächste Bundesregierung steht die Änderung dann endgültig zu erwarten.
Die Tagung zeigt die von verschiedenen Seiten und Interessenvertretern eingebrachten Ideen und Vorschläge, z.B. die Einrichtung eines Härtefallfonds, die Erweiterung der Beweiserleichterungen nach § 630h BGB, Änderungen im Verjährungsrecht und im SGB V auf und nimmt im Einzelnen Stellung.