Im ersten Teil werden wir grundlegende Fragen zur Haftpflichtversicherung anhand der Rechtsprechung des BGH erörtern:
So hat der BGH in einer Entscheidung v. 25.1.2023 die Rechtsstellung des Geschädigten weiter gestärkt; das Urteil werden wir zum Anlass nehmen, diese vertieft zu beleuchten. Auch hat der BGH (Urteil v. 18.01.2022) geklärt, in welchem Rechtsverhältnis der Einwand des arglistigen Zusammenwirkens von VN und Geschädigtem zu erheben ist.
Letztlich werden wir anhand der grundlegenden Entscheidung des BGH v. 10.3.2021 u.a. Fragen zur Bindungswirkung einer Festlegung im Haftpflichtverhältnis für das Deckungsverhältnis erläutern.
Im zweiten Teil werden wird aktuelle Entscheidungen aus dem Bereich der privaten Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung ansprechen. Denn bei einem Personenschaden können neben Schadensersatzansprüchen gegen den Schädiger (und ggf. dessen Haftpflichtversicherer) „on top“ versicherungsvertragliche Ansprüche in Betracht kommen können.
In der privaten Unfallversicherung werden wir uns vor allem mit der immer wieder schwierigen Frage eines unfallbedingten Gesundheitsschadens befassen, und zwar anhand einer Entscheidung
– des OLG Dresden v. 21.1.2025 (Ruptur der Supraspinatussehne bei degenerativen Vorschäden und erst später Bildgebung) und
– des LG Freiburg v. 22.2.2024 (Auffahrunfall: Rotatorenmanschettenruptur und Schultersteife unfallbedingt?). Anhand der Entscheidung
– des OLG Dresden v. 21.1.2025
werden wir auch einen Blick auf die Bemessung von Invalidität und vor allem darauf werfen, unter welchen Voraussetzungen (degenerative) Vorschäden anspruchsmindernd zu berücksichtigen sind.
Aus dem Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung wollen wir typische Problemlagen anhand folgender aktueller Entscheidungen thematisieren:
– BGH v. 29.5.2024: Welcher Sachvortrag ist im Prozess auf Berufsunfähigkeitsleistungen erforderlich (z.B. „Stundenplan“, „typische Arbeitswoche“)?
– OLG Hamm v. 16.2.2024: Anforderungen an wirksames Nachprüfungsverfahren im Prozess; setzt der Wegfall von Berufsunfähigkeit „spiegelbildliche“ Berufsfähigkeit voraus?