Oft unterschätzt:
Die Vermehrten Bedürfnisse begründen beim schweren Personenschaden die höchsten Ansprüche, die keineswegs immer auf Drittleistungsträger (Kranken-, Pflegeversicherung) übergehen.
So hat sich zuletzt der BGH, Urteil vom 28. August 2018 – VI ZR 518/16 –, NJW 2019, 362 mit für die anwaltliche Praxis höchst wichtigen Frage beschäftigt: Gibt es bei der Pflege zuhause eine allgemeine Obergrenze auf den doppelten Betrag (oder ein anderes Vielfaches der jeweiligen Heimunterbringungskosten? Die Antwort: „Nein, aber…“ wird im Seminar ebenso besprochen und aufbereitet wie zahlreiche andere Fragen im Zusammenhang von Pflegekosten, Haushaltsführung und Vergleich, so etwa zum Umfang der vermehrten Bedürfnisse des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall/infolge behandlungsfehlerhafter Beeinträchtigung (Entschädigung der Angehörigen bei Pflege ihres Kindes, ihrer Eltern; Höhe der Entschädigung, Abgrenzung zur elterlichen Fürsorgepflicht) oder dem Übergang eines Schadenersatzanspruchs auf den Sozialversicherungsträger (Abgrenzung zum Erwerbsschaden). Dies alles anhand aktueller und relevanter Fallbeispiele.