• Donnerstag, 17. September 2026
  • von 08:30 bis 14:00 Uhr
  • geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Handels- und Gesellschaftsrecht

Die Rechtsstellung des Geschäftsführers in der BGH-Rechtsprechung

  • Handels- und Gesellschaftsrecht

Der Geschäftsführer ist die Zentralgestalt einer GmbH, die für das Wohl und Wehe der Gesellschaft verantwortlich ist. Rechtliche Probleme treten nicht erst auf, wenn sich eine Gesellschaft in einer Insolvenzlage befindet. Gerade bei einer werbenden, aktiv und mit Erfolg am Wirtschaftsleben teilnehmenden GmbH unterliegt der Geschäftsführer einem Bündel von Rechten und Pflichten. Für den Geschäftsführer wie auch die Gesellschafter und natürlich besonders ihre rechtlichen Berater ist die Kenntnis der maßgeblichen höchstrichterlichen Rechtsprechung unabdingbar. Das Seminar befasst sich mit einem bunten Strauß rechtlicher Aspekte, angefangen von der Berufung des Geschäftsführers in sein Amt, Schadensersatzpflichten gegenüber der Gesellschaft und außenstehenden Dritten bis hin zur Abberufung aus dem Amt und der Kündigung des Anstellungsvertrages. Ferner werden Fragen im Blick auf die Krise der Gesellschaft untersucht, die Haftung nach § 15b, § 64 GmbHG wie auch die Insolvenzverschleppungshaftung. Schließlich wird auch die Haftung eines faktischen Organs erörtert.

Im Einzelnen:

• Übernahme des Amts, Gründe einer Amtsunfähigkeit, faktischer Geschäftsführer

• Vertretung der Gesellschaft, Vertretungshindernisse

• Haftung wegen Pflichtwidrigkeiten gegenüber der Gesellschaft, Beweislast etwa in Fällen von Kassenfehlbeständen

• Haftung des Geschäftsführers gegenüber Vertragspartnern, Voraussetzungen eines Schuldbeitritts

• Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH gegenüber der KG

• Vergleich der Haftung des Geschäftsführers zur Haftung des Insolvenzverwalters

• Unterscheidung zwischen der Organstellung als Geschäftsführer und dem mit dem Geschäftsführer geschlossenen Dienstvertrag

• Fristlose Abberufung aus der Organstellung und dem Dienstverhältnis, Anforderungen an Beachtung von Kündigungsfristen

• Haftung in der ordentlichen Liquidation

• Haftung wegen verbotener Zahlungen (§ 64 GmbHG, § 15b InsO)

• Ansprüche der Gesellschaft gegen Versicherung bei Pflichtwidrigkeiten des Geschäftsführers

• Insolvenzverschleppungshaftung (§ 823 Abs. 2 BGB, § 15a InsO; § 826 BGB)

Prof. Dr. Markus Gehrlein
Referent

Prof. Dr. Markus Gehrlein

Richter am Bundesgerichtshof a.D. (IX. Senat) und Honorarprofessur für Zivilprozessrecht und Arzthaftungsrecht an der Universität Mannheim

nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat Gehrlein Anfang August 1985 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach fünfmonatiger Tätigkeit als Proberichter beim Landgericht Heidelberg wechselte er zum 1. Januar 1986 in den saarländischen Justizdienst. Von Januar 1988 bis Mitte Juli 1995 folgten Abordnungen an das Bundesministerium der Justiz

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
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Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

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Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

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  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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