Aus dem Gesellschaftsrecht werden beispielsweise behandelt:
– Verminderung der Vorstandsvergütung in der Insolvenz
– Kündigung des Geschäftsleiters
– Fortsetzung einer Gesellschaft nach Ausscheiden eines Gesellschafters
– Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung
– Allgemeine Geschäftsführerhaftung
– Aktuelle Fragen aus dem Personengesellschaftsrecht
– Abfindungsansprüche in einer Ehegatteninnengesellschaft
Aus dem Bereich des Insolvenzrechts werden beispielsweise behandelt:
– Zulässigkeit und Begründetheit eines Insolvenzantrags
– Umfang der Masse bei Nachlassinsolvenz
– Wirkungen eines Schuldenbereinigungsplans
– Aussonderung, Absonderung
– Rechtsfragen im Zusammenhang einer Firmenbestattung
– Reichweite der Befugnisse eines vorläufigen Verwalters
– Haftung des Insolvenzverwalters
– Verträge in der Insolvenz
– Forderungsfeststellung
Die bis zum Seminar ergehende höchstrichterliche Rechtsprechung wird selbstverständlich berücksichtigt.