Die Ehe ist heute nicht mehr die einzige Form des Zusammenlebens. Der Anteil der Paare, die unverheiratet zusammenleben, ist von 9 % im Jahr 1996 auf 16 % im ersten Halbjahr 2023 gestiegen.
Nicht immer sind die rechtlichen Unterschiede den Partnern ausreichend bekannt.
Das Seminar informiert über die Unterschiede zwischen Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft, die nicht nur, aber in erster Linie im praxisrelevante Bedeutung haben in der Unterhaltsberechnung.
Im Einzelnen werden im Seminar folgende Punkte behandelt:
• Unterhaltsansprüche beim Ehegatten
• Unterhalt bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
• Bedarf der Unterhaltsberechtigten
• Erhöhung des Bedarfs in besonderen Fällen
• Besondere Bedarfspositionen
• Bedürftigkeit der Berechtigten (Einkommen und Vermögen)
• Begrenzung durch den Halbteilungsgrundsatz
• Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen
• Einsatz von Vermögen beim Pflichtigen
• Verwirkung des Anspruchs
• Begrenzung und Befristung des Anspruchs
• Vereinbarungen – Verzicht
• Tod eines Unterhaltsbeteiligten – Vererbung
• Patchworkfamilie mit und ohne Ehe
• Rangfragen, Konkurrenz und Ersatzhaftung beim Unterhalt
• Geplante Reform des § 1615l BGB
• Altersversorgung, Vermögen, Wohnung und Hausrat
• Unterschiede im Sorgerecht