Update: Im Seminar wird auf das neue Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG 2025) umfänglich eingegangen, dem der Bundesrat am 21.03.2025 jüngst seine Zustimmung erteilt hat.
In Ergänzung zu dem Seminar, das sich mit den Verfahrenswerten in Familiensachen befasst, wird hier die Abrechnung der Vergütung dargestellt. Behandelt werden die einzelnen Verfah-ren (isolierte Verfahren, Verbundverfahren, einstweilige Anordnungsverfahren). Auch die au-ßergerichtliche Vertretung und Beratung wird behandelt. Ein weiterer Komplex ist der Verfah-renskostenhilfe gewidmet, und zwar sowohl im Umfang der Beiordnung als auch der anschlie-ßenden Abrechnung mit der Landeskasse. Auch wird das Übergangsrecht behandelt, zumal sich hier in Familiensachen besondere Probleme ergeben.
Behandelt werden insbesondere
– Abrechnung in isolierten Familiensachen
– Abrechnung in Verbundverfahren
– Probleme der FG-Verfahren, insbesondere fiktive Terminsgebühr
– Verfahrenskostenhilfe
-Erstreckung der Beiordnung
-Beiordnung auswärtiger Anwälte
-Mehrwertvergleiche
-Abrechnung mit der Landeskasse
– Ausblick auf das KostBRÄG 2025
– Übergangsrecht aus Anlass des KostBRÄG 2025