Das Seminar gibt einen Überblick über das internationale Kindschaftsrecht nach Inkrafttreten der Brüssel IIb-VO. Dabei geht es insbesondere um die internationalen Zuständigkeiten in Kindschaftssachen im Anwendungsbereich der Verordnung, aber auch im Anwendungsbereich des Kinderschutzübereinkommens sowie Staaten, die weder an die Verordnung noch an das KSÜ gebunden sind.
Angesprochen werden auch der nunmehr die durch die Verordnung kodifizierte Kindesanhörung und ihr Standard sowie Probleme, die mit dem Wegfall des Exequaturverfahrens im Anwendungsbereich der Verordnung verbunden sind.
Nachdem die „innereuropäischen“ Kindesentführungen durch die Brüssel IIb-VO Neuregelungen zugeführt worden sind, werden diese dargestellt und die Praxisrelevanz/ Möglichkeiten insbesondere auch im Hinblick auf die Stärkung von Mediation und Abschluss gerichtlicher Vergleiche erörtert.