• Dienstag, 27. Mai 2025
  • von 09:00 bis 11:45 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Mietrecht oder im Familienrecht oder im Sozialrecht

Karenzzeit beim Wohnen im SGB II und SGB XII

  • Familienrecht
  • Sozialrecht

Drohenden Leistungsminderungen bei den Wohnkosten wirksam begegnen – Ganz aktuell unter Einbeziehung des Koalitionsvertrages

Steht ein Leistungsbezug nach dem SGB II im Raum oder besteht er bereits, geht es sehr häufig um die Höhe der Leistungen und hier insbesondere um die sog. Bedarfe für das Wohnen, also für die Unterkunft und Heizung. Ob Jobcenter bzw. Sozialämter die Erteilung einer Zusicherung/Zustimmung zu einem geplanten Umzug mit Hinweis auf – angeblich – zu hohe Wohnkosten ablehnen oder während des laufenden Leistungsbezuges Absenkungen auf die sog. angemessenen Kosten der Unterkunft und/oder Heizung vornehmen – immer ist Ihre Kompetenz und Hilfe gefragt, sei es in der Beratung von Vermieter oder Mieter, Leistungsberechtigten nach dem SGB II oder XII bzw. in einer bevorstehenden familiären Trennungssituation. 

Seit der Einführung einer diesbezüglichen sog. Karenzzeit im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe haben sich in diesem Zusammenhang völlig neue Fragestellungen ergeben, die seit Jahresbeginn 2025 erstmals die Sozialgerichte beschäftigen. Die einjährige Karenzzeit gewährleistet neu in den Leistungsbezug Eintretenden eine Berücksichtigung der Bedarfe für die Unterkunft (nicht für die Heizung) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, auch wenn diese die für den örtlichen Vergleichsraum festgelegte Angemessenheitsgrenze überschreiten, und zwar derzeit ohne jede Deckelung nach oben. Dabei können Unterkünfte nicht nur Mietwohnungen sein, sondern auch Kosten des Wohnens im Eigenheim oder in der Eigentumswohnung, ja sogar in einem Hotel, wenn zB Menschen aus der Ukraine keinen Wohnraum finden. 

Wussten Sie um die vielen Tücken der Karenzzeit? Dass diese zum Beispiel personenindividuell besteht, also für ein Neugeborenes eine eigene Karenzzeit ausgelöst wird? Oder dass der Monat, in dem nach Ablauf der Karenzzeit die sog. Kostensenkungsaufforderung erteilt wird, auf den sechsmonatigen Kostensenkungszeitraum gar nicht angerechnet werden darf? Und was die Koalition aus CDU/CSU und SPD zu ändern beabsichtigt?

Wie aus anwaltlicher Sicht bei einem sozial-, miet- oder familienrechtlichen Mandat mit der vielschichtigen Problematik der Deckelung zu hoher Aufwendungen für die Unterkunft auf ein angemessenes Niveau umzugehen ist, wird im Seminar anschaulich unter allen denkbaren Aspekten dargestellt und aufgearbeitet.

Gliederung

• Angemessenheit der Bedarfe für die Unterkunft – Was versteht die Rechtsprechung darunter?

• Tatsächliche Aufwendungen für das Wohnen versus angemessene Aufwendungen 

• Umgang mit Mischmietverhältnissen (möblierte Wohnung, Wohnung mit Garten, Stellplatz, Garage)

• Wie werden die Angemessenheitsgrenzen im Einzelfall ermittelt?

• Karenzzeit – Regelungsinhalt im Detail

• Kostensenkungsaufforderung – Was ist zu beachten?

• Wie können leistungsberechtigte Bürger Kosten der Unterkunft senken – rechtssicherer Umgang mit Untervermietung, vertraglicher Senkung des Mietzinses, Umzug … 

• Umsetzung der Kostensenkung ohne Umzug der leistungsberechtigten Bürger – was ist verfahrensrechtlich zu beachten?

• Bei geplantem Umzug des leistungsberechtigten Bürgers: Zusicherung rechtssicher prüfen

 

Referenten:

Astrid Lente-Poertgen und Moritz Poertgen

Termine:

Dienstag, den 27. Mai 2025, von 09.00 bis 11.45 Uhr

geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Mietrecht oder im Familienrecht oder im Sozialrecht

 

Mittwoch, den 8. Oktober 2025, von 13:45 bis 16:30 Uhr

geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Mietrecht oder im Familienrecht oder im Sozialrecht

Moritz Poertgen
Referent

Moritz Poertgen

Rechtsreferendar beim Landgericht Düsseldorf
Astrid Lente-Poertgen
Referentin

Astrid Lente-Poertgen

Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen a.D.

seit dem 01.08.2024 im Ruhestand. Nach Studium und Referendariat 1992 Eintritt in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Tätigkeit am Sozialgericht Duisburg (Arbeitsförderungs-, Vertragsarzt-, Schwerbehindertenrecht), im Jahre 1998 Wechsel an das Landessozialgericht NRW. Tätigkeit u. a. im 1. Senat unter Wahrnehmung verschiedener Verwaltungstätigkeiten (Pressesprecherin, IT- und Bau-Dezernentin). 2011 Ernennung zur Vorsitzenden

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem 2,5h Live Online-Vortrag eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
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    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. Nutzen Sie unser attraktives Angebot mit unserer 100 % Durchführungsgarantie.
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
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    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

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Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu den Rechtsgebieten Familienrecht oder Sozialrecht:

Live online
  • Do., 10.07.25
  • 14:00 - 16:45
    • Edith Kindermann
  • Familienrecht
  • 1 Einheit
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Live online
  • Fr., 11.07.25
  • 09:15 - 12:00
    • Dr. Franz Thomas Roßmann
  • Familienrecht
  • 1 Einheit
Focus Kind im Familienrecht – Kindschaftssachen, Abstammung, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt bei Betreuung von Kindern
Live online
  • Di., 15.07.25
  • 10:30 - 13:15
    • Dr. Rainer Kemper
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • 1 Einheit
Die familienrechtlichen Folgen des Todes – Güterrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge, Totenfürsorge, Sozialhilferegress
Live online
  • Mo., 21.07.25
  • 09:00 - 11:45
    • Dr. Christian Zieglmeier
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • 1 Einheit
Auswirkungen des Koalitionsvertrages auf das Beitragsrecht im Unternehmen